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Fallbeispiel · Frankfurt & Rhein-Main

Auffahrunfall an der Ampel:
Heckschaden von rund 11.000 Euro

Unser Kunde stand an einer Ampel, als das nachfolgende Fahrzeug auf sein Auto auffuhr. Wir dokumentierten die Schäden am Heck sorgfältig.

VALTAVIS · Kfz-Sachverständigenbüro • 3 Min. Lesezeit

Heckstoßfänger mit sichtbaren Spuren und gelöster Verkleidung nach einem Auffahrunfall
Heckansicht aus dem von VALTAVIS dokumentierten Schadenfall. Fotos: VALTAVIS.

01 / Der Unfall

Aufprall, obwohl unser Kunde an der Ampel stand

Unser Kunde stand mit seinem Fahrzeug an einer Ampel. Das nachfolgende Auto fuhr auf. Nach der Schilderung unseres Kunden bremste das andere Fahrzeug zu spät.

Bei der Begutachtung nahmen wir die sichtbaren Schäden am Heck auf und dokumentierten den Zustand der betroffenen Bauteile. Die Fotos zeigen unter anderem Spuren am Stoßfänger und eine gelöste beziehungsweise verschobene Stoßfängerpartie.

02 / Schadenbild

Auch kleine Spuren genau festhalten

Die Detailaufnahme zeigt Spuren am hinteren Stoßfänger. Übersichts- und Detailfotos ergänzen die Untersuchung am Fahrzeug.

Detailaufnahme von Kratzspuren und einer Beschädigung am hinteren Stoßfänger
Detailaufnahme des hinteren Stoßfängers. Foto: VALTAVIS.

03 / Gutachterwahl bei Haftpflichtschäden

Sie können einen eigenen Sachverständigen wählen.

Bei einem Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen Kfz-Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen. Sie müssen den Vorschlag der gegnerischen Versicherung nicht einfach annehmen.

Der ADAC erklärt ebenfalls, dass Geschädigte bei einem unverschuldeten Unfall den Sachverständigen selbst wählen können. Ob und in welchem Umfang Kosten zu ersetzen sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Quelle: ADAC · Was tun nach einem Unfall?

Gut zu wissen

Was nach einem Auffahrunfall hilft

  • Fotografieren Sie das Fahrzeug aus der Übersicht und die einzelnen beschädigten Bereiche.
  • Notieren Sie Unfallzeit, Ort und die Beteiligten.
  • Halten Sie fest, was Sie zum Ablauf selbst wahrgenommen haben.
  • Beauftragen Sie bei einem Haftpflichtschaden einen Sachverständigen Ihrer Wahl.
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