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Fallbeispiel · Frankfurt & Rhein-Main
Auffahrunfall an der Ampel:
Heckschaden von rund 11.000 Euro
Unser Kunde stand an einer Ampel, als das nachfolgende Fahrzeug auf sein Auto auffuhr. Wir dokumentierten die Schäden am Heck sorgfältig.

01 / Der Unfall
Aufprall, obwohl unser Kunde an der Ampel stand
Unser Kunde stand mit seinem Fahrzeug an einer Ampel. Das nachfolgende Auto fuhr auf. Nach der Schilderung unseres Kunden bremste das andere Fahrzeug zu spät.
Bei der Begutachtung nahmen wir die sichtbaren Schäden am Heck auf und dokumentierten den Zustand der betroffenen Bauteile. Die Fotos zeigen unter anderem Spuren am Stoßfänger und eine gelöste beziehungsweise verschobene Stoßfängerpartie.
02 / Schadenbild
Auch kleine Spuren genau festhalten
Die Detailaufnahme zeigt Spuren am hinteren Stoßfänger. Übersichts- und Detailfotos ergänzen die Untersuchung am Fahrzeug.

Weitere Ansichten
Heckklappe und Heckleuchte
Die ergänzenden Fotos zeigen die Heckklappe mit abgedecktem Kennzeichen und Spuren im Bereich der Heckleuchte.


03 / Gutachterwahl bei Haftpflichtschäden
Sie können einen eigenen Sachverständigen wählen.
Bei einem Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen Kfz-Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen. Sie müssen den Vorschlag der gegnerischen Versicherung nicht einfach annehmen.
Der ADAC erklärt ebenfalls, dass Geschädigte bei einem unverschuldeten Unfall den Sachverständigen selbst wählen können. Ob und in welchem Umfang Kosten zu ersetzen sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Gut zu wissen
Was nach einem Auffahrunfall hilft
- Fotografieren Sie das Fahrzeug aus der Übersicht und die einzelnen beschädigten Bereiche.
- Notieren Sie Unfallzeit, Ort und die Beteiligten.
- Halten Sie fest, was Sie zum Ablauf selbst wahrgenommen haben.
- Beauftragen Sie bei einem Haftpflichtschaden einen Sachverständigen Ihrer Wahl.
