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Parkschaden entdeckt:
So konnte der Schaden zugeordnet werden

Eine Kundin entdeckt nach der Arbeit einen Schaden an ihrem geparkten Auto. Ein ähnlicher Schaden am Nachbarfahrzeug gibt einen wichtigen Hinweis.

VALTAVIS · Kfz-Sachverständigenbüro • 4 Min. Lesezeit

Anonymisierte Übersicht zweier Fahrzeuge nach einem Parkschaden; Kennzeichen und Köpfe sind unkenntlich gemacht
Der anonymisierte Einsatzfall: Kennzeichen und Köpfe wurden unkenntlich gemacht.

01 / Der Fall

Ein Hinweis am Nachbarfahrzeug

Eine Kundin, die wir bereits bei einem früheren Schaden betreut hatten, rief uns nach der Arbeit an. An ihrem geparkten Fahrzeug hatte sie eine Beschädigung an der Tür entdeckt. Wie es dazu gekommen war, wusste sie zunächst nicht.

Wir rieten ihr, auch die Fahrzeuge neben ihrem Auto anzusehen. Am links daneben geparkten Fahrzeug fiel eine Schramme an der vorderen Stoßstange auf. Höhe und Lage schienen zum Schaden an ihrer Tür zu passen.

Der Halter des anderen Fahrzeugs war zunächst nicht auffindbar, deshalb wurde die Polizei gerufen. Vor Ort ließ sich die Situation zunächst nicht klären. Später stellte sich heraus, dass das Fahrzeug einem Arbeitskollegen gehörte.

Auch die gegnerische Versicherung nahm Kontakt mit der Kundin auf. Nach ihrer Schilderung wurde ihr gesagt, sie habe keinen Anspruch auf einen eigenen Sachverständigen; die Versicherung bot an, selbst einen Gutachter zu schicken. Die Kundin wollte vor weiteren Absprachen zunächst mit ihrem Sachverständigen Rücksprache halten.

02 / Schadenbild

Tür und Seitenwand

Am Fahrzeug der Kundin wurden Beschädigungen an der Tür und an der Seitenwand festgestellt und dokumentiert.

Das Detailfoto zeigt den sichtbaren Kratzer und die Delle an der Fahrzeugseite.

Detailaufnahme von Kratzspuren und einer Delle an der Fahrzeugtür und Seitenwand
Detailaufnahme des Schadens an der Fahrzeugseite.

03 / Gutachterwahl bei Haftpflichtschäden

Den Sachverständigen wählen Sie selbst.

Bei einem Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen Kfz-Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen. Sie müssen den Vorschlag der gegnerischen Versicherung nicht einfach annehmen. Der ADAC weist ebenfalls darauf hin, dass Geschädigte einen Gutachter selbst auswählen können.

Der Vorschlag allein belegt nicht, dass der angebotene Sachverständige voreingenommen wäre. Mit einem selbst beauftragten Sachverständigen erhält die geschädigte Person eine eigene fachliche Dokumentation des Schadens.

Bei VALTAVIS rechnen wir nach vereinbarter Abtretung auf Wunsch direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Kundinnen und Kunden müssen die Gutachterkosten dabei nicht vorstrecken. Sollte die Versicherung Positionen kürzen, prüfen wir diese gemeinsam mit unserer Partnerkanzlei.

Quellen: ADAC – Gutachter nach einem Unfall · § 249 BGB

Gut zu wissen

Was Sie nach einem Parkschaden tun können

  • Fotografieren Sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug aus mehreren Perspektiven.
  • Prüfen Sie, ob an benachbarten Fahrzeugen passende Schäden sichtbar sind.
  • Notieren Sie Ort und ungefähre Zeit des Vorfalls.
  • Wenn der Halter nicht auffindbar ist oder der Ablauf unklar bleibt, lassen Sie sich zum nächsten Schritt beraten.
  • Sie können einen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen und vor weiteren Absprachen Rücksprache halten.
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